
SPORTRECHT STUTTGART
Sportrecht ist ein komplexes Zusammenspiel aus staatlichem Recht und Verbandsrecht. Durch meinen Fachanwaltskurs im Sportrecht habe ich umfassende Expertise in diesem spezialisierten Rechtsgebiet erworben. Ich berate und vertrete Sportler, Vereine und Verbände in allen rechtlichen Fragen – von Vertragsverhandlungen und Sponsoring bis hin zu Streitigkeiten auf nationaler und internationaler Ebene.
Das Sportrecht umfasst sowohl das staatliche Recht – etwa EU-Vorgaben, das Grundgesetz, das BGB, Arbeits- und Kartellrecht sowie das Antidopinggesetz – als auch das autonome Verbandsrecht mit seinen Satzungen, Regularien und Statuten. Diese beiden Bereiche greifen oft ineinander und erfordern fundierte juristische Expertise.
Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung zur Seite, um Ihre Rechte im Sport zu schützen und durchzusetzen.
Verein- und Verbandsrecht
Bei der Gründung eines gemeinnützigen Vereins sind steuerliche Aspekte und die Gemeinnützigkeit wichtig. Der Vorstand haftet für die Verwaltung und gesetzliche Vorgaben. Trainer können ebenfalls haftbar gemacht werden. Die Satzung sollte an aktuelle rechtliche Entwicklungen angepasst werden, und hybride oder virtuelle Versammlungen ermöglichen die Teilnahme bei Einschränkungen.
Sponsoring
Planung, Umsetzung und Gestaltung von Sponsoringsverträgen sind ein ganz heißes Thema:
Sport und Wirtschaft wächst zusammen. Vereinen bieten sich neue Einnahmequellen neben Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Aber auch dem einzelnen Sportler bieten sich Einnahmequellen. Aber auch für die Wirtschaft ist es die Gelegenheit, durch Sponsoring einen Imagetransfer durchzuführen.
Vertretung von Sportlern gegenüber Vereinen und Verbänden
Doping, Haftung ohne Verschulden und Wechselfristen sind wichtige Themen im Sportrecht. Lizenzpflichten regeln die Teilnahme an Wettbewerben, während das Arbeitsvertragsrecht die Bedingungen zwischen Vereinen und Sportlern festlegt. Die Nominierung von Athleten gegenüber dem Verband muss bestimmten Kriterien entsprechen, und die Persönlichkeitsrechte der Sportler sind zu wahren.
