
ERBRECHT
STUTTGART
Im Erbrecht unterstütze ich Sie mit langjähriger Erfahrung bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, der Regelung von Erbfolgen und der Lösung von Erbstreitigkeiten.
Familienrecht und Erbrecht sind verwandte Rechtsgebiete und gehen bei vielen Beratungen Hand in Hand. Mein Ziel ist es, klare und rechtssichere Regelungen zu schaffen, die im Falle des Falles für Sie und Ihre Angehörigen Sicherheit bieten und Konflikte vermeiden.
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
Sind keine letztwilligen Verfügungen vorhanden, tritt mit dem Tod die gesetzliche Erbfolge ein. Dies ist in vielen Fällen nicht erwünscht. Es gibt verschiedene Formen, wie der letzte Wille geregelt werden kann. Man unterscheidet zwischen eigenhändigen und notariellen Testamenten, Einzeltestamenten, gemeinschaftlichen Testamenten oder dem Berliner Testament. Weiterhin wird nach dem Regelungsbereich unterschieden, zum Beispiel Nottestament, Behindertentestament (zum Schutz behinderter Abkömmlinge), Bedürftigentestament (für bedürftige Abkömmlinge), Geschiedentestament oder Unternehmertestament. Als Alternative zum Testament existieren der Ehevertrag, die Schenkung unter Lebenden oder die Schenkung auf den Todesfall.
Pflichtteilsverzichtsverträge
Pflichtteilsverzichtsverträge regeln, dass Abkömmlinge gegen eine Zahlung auf ihren Pflichtteil verzichten. So kann die Erbfolge klarer gestaltet und Erbstreitigkeiten vermieden werden. Diese Verträge müssen notariell beurkundet sein.
Erbauseinandersetzungen
Der Prozess der Aufteilung und Verteilung des Nachlasses wird Erbauseinandersetzung oder Nachlassauseinandersetzung genannt. Bestimmt der Erblasser keinen Testamentsvollstrecker, der diese Aufgabe übernimmt, müssen sich die Erben einigen und die sogenannte Erbengemeinschaft, eine Gesamthandsgemeinschaft, auseinandersetzen und beenden. Diese Auseinandersetzung ist von der Regulierung der Pflichtteilsansprüche zu unterscheiden. Pflichtteilsrechte stehen bestimmten Erben, wie zum Beispiel Abkömmlingen, zu, die testamentarisch nicht oder unzureichend bedacht wurden.
Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen zu Lebzeiten bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Ein gesetzlicher Erbe erhält auch bei Enterbung den sogenannten Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Eine vollständige Enterbung ist nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Abkömmlings gegenüber dem Erblasser möglich. Eine Reduzierung des Pflichtteils kann durch Pflichtteilsverzichtsverträge erfolgen. Der Erblasser kann zudem Teile seines Vermögens weitergeben, die Anzahl der Erben durch Adoption erhöhen, heiraten, weitere Kinder zeugen oder den Güterstand ändern, um den Pflichtteil zu verringern. Gänzlich abwehren lassen sich Pflichtteilsansprüche nicht, aber sie können durch vertrauensbildende Maßnahmen, schnelle Zahlung oder Anrechnung erfolgter Schenkungen reduziert werden. Auch die Einstufung des Pflichtteilsberechtigten als erbunwürdig ist möglich, die Voraussetzungen dafür sind jedoch sehr eng. Ein Pflichtteilsanspruch kann zudem durch die Einrede der Verjährung abgewehrt werden.
Unternehmensnachfolge, Nachfolgeplanung
Den passenden Nachfolger zu finden ist ein bedeutendes Thema, insbesondere, wenn innerhalb der Familie keine geeignete Person zur Verfügung steht.
Vorsorgevollmachten, Betreuungsvollmacht, Patientenverfügungen
Die immer weiter alternde Gesellschaft und die Möglichkeit eines zufälligen Ereignisses wie Unfall oder Krankheit rufen eine Regelungsnotwendigkeit hervor, mit der sich viele ungern beschäftigen – ebenso wenig wie mit dem eigenen Ableben. Trotzdem zeigt die Praxis, wie wichtig das Vorhandensein dieser unbedingt notwendigen Regelungen ist, um der Familie – und auch einem Unternehmen in der Krise des Inhabers – ein Fortbestehen zu sichern. In diesem Sinne gehören unter anderem die angesprochenen Dokumente in den sogenannten „juristischen Notfallkoffer“. Nur so bleiben Familie und/oder Unternehmen juristisch handlungsfähig.
Vorweggenommene Erbfolge
Vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen und familienrechtliche Gestaltungen sind zentrale Instrumente der Nachfolgeplanung. Die vorweggenommene Erbfolge ermöglicht es, Vermögen schon zu Lebzeiten zu übertragen und so den Übergang der Unternehmensführung frühzeitig zu regeln. Schenkungen sind dabei ein wichtiges Mittel, um Vermögenswerte gezielt weiterzugeben und steuerliche Vorteile zu nutzen. Familienrechtliche Gestaltungen sorgen zudem für klare rechtliche Verhältnisse und schützen die Interessen aller Beteiligten innerhalb der Familie. Durch die Kombination dieser Instrumente lässt sich die Nachfolge optimal vorbereiten und Konflikte vermeiden.
